Bewerbungshinweise

(Stand: 05.09.2022)
von
personal-plan - ein Unternehmen der: L-G-K GmbH (im folgenden: personal-plan)

Kleeweg 5
49393 Lohne


Der/die Bewerber/in (nachfolgend wird aus Gründen der Lesbarkeit bei Personenbezeichnungen für alle Geschlechter nur die männliche Form gewählt, es sind jedoch immer alle Geschlechter mitgemeint) erklärt mit Übersendung seiner Initiativbewerbung, dass er an einer Vermittlung durch personal-plan zu Arbeitgebern interessiert ist, die zu seinen Angaben passen und bei denen aktuell keine eigene Bewerbung offen ist.

personal-plan verarbeitet Bewerberdaten gemäß datenschutzrechtlicher Bestimmungen (siehe Datenschutzerklärung) ausschließlich zum Zwecke der Personal- bzw. Arbeitsvermittlung. Eine Übersendung von Bewerberangaben durch personal-plan an Dritte erfolgt ohne Rücksprache ausschließlich in pseudonymisierter Form. Die Weitergabe weiterer Daten (z.B. Name, Kontaktdaten, Zeugnisse) an einem dem Bewerber zuvor benannten Arbeitgeber erfolgt nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Bewerbers. Der Bewerber ist seinerseits zur Verschwiegenheit über die im Rahmen der Vermittlung ihm zur Kenntnis gelangten Tatsachen und Angaben (z.B. über eine noch nicht öffentlich ausgeschriebene, diskret zu besetzende Arbeitsstelle) verpflichtet.

Um ein möglichst attraktives und breites, für Bewerber kostenloses und Arbeitgeber preiswertes Angebot bereithalten zu können, gestaltet personal-plan den Vermittlungsprozess im Interesse aller Beteiligten möglichst schlank, diskret, effizient und transparent und setzt daher zur allgemeinen Abstimmung auf weitgehend elektronische schriftliche Kommunikation über Formulare der Unternehmenshomepage sowie per E-Mail. Konkrete persönliche oder telefonische Abstimmungen zu offenen Positionen kommen erst hinzu, wenn ein Arbeitgeber konkretes Interesse an einem (zunächst pseudonymisiert vorgeschlagenen) Bewerber geäußert hat. Von unaufgeforderten Anrufen, Besuchen und Postsendungen bittet personal-plan abzusehen. Postalisch übersendete Bewerbungsunterlagen werden nicht ausgewertet und nicht zurückgesendet, sondern umgehend vernichtet. personal-plan schließt eine Erstattung von Kosten aus, die im Rahmen der Bewerbung und Vermittlung entstehen können (z.B. Fahrtkosten).

Zum Zwecke der Vermittlung kooperiert der Bewerber bestmöglich im Sinne des o.g. möglichst schlanken Vermittlungsprozesses mit personal-plan, stellt personal-plan vollständige, aktuelle, wahrheitsgemäße, korrekte, aussagekräftige, vermittlungsrelevante Informationen und Unterlagen (Namen, Geburts- und Kontaktdaten, Lebenslauf, Zeugnisse, Lichtbild, Qualifikationen /Kenntnisse) zu Verfügung und hält personal-plan über relevante Veränderungen über das Formular auf der Unternehmenshomepage oder per E-Mail auf dem Laufenden. personal-plan behält sich eine Ablehnung bzw. Nichtbearbeitung mangelhafter (insb. unvollständiger) Bewerbungen vor. Der Bewerber nimmt zur Kenntnis, dass ein Anspruch auf erfolgreiche Vermittlung durch personal-plan nicht besteht und dass es nach seiner Initiativbewerbung (je nach Qualifikation u.a.) unterschiedlich lange dauern kann, bis personal-plan einen passenden Besetzungsauftrag erhält, für den der Bewerber (in zunächst ausschließlich pseudonymisierter Form) vorgeschlagen werden kann. Wenn ein Arbeitgeber anschließend ein konkretes Interesse an ihm äußert, wird der Bewerber informiert. Umgekehrt besteht keine Verpflichtung des Bewerbers, eine vorgeschlagene Arbeitsstelle anzutreten. Er kann jederzeit seine Bewerbung zurückziehen und den Vermittlungsprozess stoppen. personal-plan empfiehlt, bei Änderungen die Bewerbung zeitnah über das Formular oder per E-Mail zu aktualisieren und auch bei Nichtänderungen ca. alle 6 Monate ein fortbestehendes Vermittlungsinteresse zu übermitteln.

personal-plan veröffentlicht konkrete Stellenangebote nur zu solchen Besetzungsaufträgen, für die (voraussichtlich) nicht genügend geeignete Kandidaten vorhanden sind, und besetzt daher deutlich mehr Stellen als Stellenangebote ausgeschrieben sind.

Der Bewerber sichert zu, dass er sich im Falle einer durch personal-plan erfolgten namentlichen Nennung eines an seinem Profil interessierten Arbeitgebers nicht selbst oder über einen anderen Weg mit dem Arbeitgeber bzgl. der zu besetzenden Stelle in Verbindung setzt und personal-plan umgehend davon unterrichtet, wenn ein vorgeschlagener Arbeitgeber direkt oder indirekt mit ihm Kontakt aufnimmt. Er teilt personal-plan umgehend schriftlich mit (und belegt auf Anforderung), wenn bei dem ihm vorgeschlagenen Arbeitgeber aktuell bereits eine eigene Bewerbung oder Bevorschlagung durch eine andere Agentur auf den Weg gebracht und noch offen ist.

Er sichert zu, im Falle einer erfolgreichen Vermittlung durch personal-plan die Vermittlungsleistung durch personal-plan zu bestätigen und an personal-plan umgehend alle für die Anstellung relevanten Informationen (Beginn, Art und Umfang des Beschäftigungsverhältnisses, Entgelt, etwaige Befristungen) sowie ggf. spätere Änderungen (z.B. vorzeitiger Beschäftigungsbeginn) und Entwicklungen (Nichtantritt, Austritt innerhalb der ersten sechs Beschäftigungsmonate o.a.) unaufgefordert zu übermitteln.